Baugutachter Neuss
Murat Vural
Bausachverständiger und Baugutachter
Büchel 12-1441460 Neuss
Tel: 02131 773 50 70
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Qualifikation
- Diplom Ingenieur Bauingenieurwesen
- Zertifizierter Sachverständiger für Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (gem. DIN EN ISO/IEC 17024/IQ-Zert)
- DEKRA zertifizierter Sachverständiger Immobilienbewertung D1 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser)
- DEKRA zertifizierter Sachverständiger Immobilienbewertung D1 Plus (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser)
- DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D2 (Wohn- u. einfache gewerbliche Objekte)
- Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
Martin Kleinheyer
Bausachverständiger und Baugutachter
Matthiasstraße 941468 Neuss
Tel: 02131 773 50 70
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Qualifikation
- Dipl.-Ing. Architekt
- DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Bauschadenbewertung im Hochbau
- Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland
- Sachkundiger für Schimmelsanierung mit TÜV SÜD geprüfter Qualifikation
- Sachkundiger für Abdichtung und Feuchtesanierung erdberührter Bauteile mit TÜV SÜD geprüfter Qualifikation
- Sachkundiger Planer für Betoninstandsetzung
Axel Balster
Bausachverständiger und Baugutachter
Tel: 02131 773 50 70Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Qualifikation
- Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft
- Gutachter für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Neuss stehen Ihnen:
- Dipl.-Ing. Herr Murat Vural
- Dipl.-Ing. (Architekt) Herr Martin Kleinheyer
- Herr Axel Balster
Baugutachter mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.
Bezeichnung als Baugutachter
Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.
Beispiele aus der Rechtsprechung:
- Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
- Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
- Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
- Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
- Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. Herr Murat Vural, Dipl.-Ing. (Architekt) Herr Martin Kleinheyer, Herr Axel Balster, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Neuss, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Neuss kommen bzw. sich nicht in Neuss auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Neuss - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Neuss ist mit über 152.000 Einwohnern die größte Kreisstadt Deutschlands und zugleich größte Stadt des Rhein-Kreises Neuss. In der Landesplanung ist Neuss als Mittelzentrum eingestuft. Neuss zählt zu den ältesten Städten Deutschlands.
Neuss liegt gegenüber von Düsseldorf und verfügt über direkte Anbindungen an die weiteren regionalen Ballungszentren. Die Wirtschaft in Neuss profitiert durch die exponierte Lage.
Stadtbezirke gibt es in Neuss nicht. Das Stadtgebiet von Neuss ist in statistische Bezirke eingeteilt.
Wichtige Anlaufstellen
Rathaus:
Markt
41460 Neuss
Bauamt:
Michaelstraße
41460 Neuss
Grundbuchamt:
Amtsgericht
Breite Str.
41460 Neuss