Bausachverständiger Neuss

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. Murat Vural Neuss
Dipl.-Ing.

Murat Vural

Bausachverständiger und Baugutachter

Büchel 12-14
41460 Neuss
Tel: 02131 773 50 70
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Qualifikation

  • Diplom Ingenieur Bauingenieurwesen
  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger Immobilienbewertung D1 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser)
  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger Immobilienbewertung D1 Plus (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser)
  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D2 (Wohn- u. einfache gewerbliche Objekte)
  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. (Architekt) Martin Kleinheyer Neuss
Dipl.-Ing. (Architekt)

Martin Kleinheyer

Bausachverständiger und Baugutachter

Matthiasstraße 9
41468 Neuss
Tel: 02131 773 50 70
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Qualifikation

  • Dipl.-Ing. Architekt
  • DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Bauschadenbewertung im Hochbau
  • Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland
  • Sachkundiger für Schimmelsanierung mit TÜV SÜD geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Abdichtung und Feuchtesanierung erdberührter Bauteile mit TÜV SÜD geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger Planer für Betoninstandsetzung
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Axel Balster Neuss

Axel Balster

Bausachverständiger und Baugutachter

Tel: 02131 773 50 70
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Qualifikation

  • Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft
  • Gutachter für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
TÜV Rheinland zertifizierter Bausachverständiger und Baugutachter

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Neuss stehen Ihnen:

  • Dipl.-Ing. Herr Murat Vural
  • Dipl.-Ing. (Architekt) Herr Martin Kleinheyer
  • Herr Axel Balster
als Bausachverständige zur Verfügung.

Bausachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Bausachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.


Unabhängiger Bausachverständiger für Neuss

Unsere Bausachverständigen ermitteln neutral und unabhängig den Marktwert Ihrer Immobilie, Begutachtung Baumängel / Bauschäden, begleiten Sie bei Ihrem Bauvorhaben (inkl. Bauabnahme / Bauendabnahme), erkennen und bewerten Schimmelpilzschäden und helfen Ihnen bei allen weiteren Themen, bei denen Sie einen Bausachverständigen für Ihre Immobilie benötigen.

Bauexperts Bausachverständige haben mindestens eine der nachfolgenden nachgewiesenen Qualifikationen von einer unabhängigen dritten Instanz:

  • öffentlich bestellter und vereidigter Bausachverständiger
  • Staatlich geprüfter Bausachverständiger
  • durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle zertifizierte Bausachverständige (z.B. TÜV Rheinland, TÜV Süd, DEKRA, IQ-Zert)

 

Wann benötigen Sie einen Bausachverständigen?

Es gibt viele Anlässe, bei denen Sie die Expertise eines Bausachverständigen benötigen, z.B. für eine Immobilienbewertung, für ein Schadengutachten bei Baumängel oder Bauschäden, für eine Baubegleitung und Bauabnahme bei einem Neubau, Begutachtung von Schimmel in Haus oder Wohnung, Beratung für Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben, Energieausweis und Energieberatung oder Schadengutachten für Versicherungen.


Bausachverständiger Neuss - Immobilienbewertung 

Je nach dem, wofür Sie die Immobilienbewertung benötigen, kommen unterschiedliche Leistungen in Frage.

Immobilienbewertung für das Finanzamt und Gerichte

Falls Sie eine Immobilienbewertung für das Finanzamt oder ein Gericht benötigen, kommt nur das Verkehrswertgutachten in Frage.

Das Verkehrswertgutachten muss zwingend nach gesetzlichen Vorgaben und gerichtlich anerkannten Grundsätzen erstellt werden, damit es vor Gericht standhält.

Mit Bauexperts Bausachverständigen erhalten Sie ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten für Immobilien in Neuss. Diese werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) professionell angefertigt:

  • Zertifizierte Immobiliengutachter für Neuss (zertifiziert z.B. durch TÜV Rheinland, DEKRA, IHK, DIA)
  • Unabhängige & neutrale Ermittlung des Marktwertes Ihrer Immobilie
  • Berechnung des Verkehrswertes bei Erbschaft und Schenkung für das Finanzamt
  • Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB für Gerichte
  • Transparente Preise, keine versteckten Kosten
  • Kostenloses & unverbindliches Vorgespräch
  • Immobilienbewertung für das Finanzamt und Gerichte
  • Kurzfristige Besichtigungstermine - auch am Wochenende möglich (einfach unverbindlich anfragen)
  • Wertgutachten & Immobilienbewertung für Bilanzierungszwecke
  • Immobilienbewertung von Privat- und Gewerbeimmobilien in Neuss
  • Steuerliche Wertermittlung einer Immobilie in Neuss
  • Ausgezeichnete Kenntnis der Marktlage in Neuss und Umgebung durch ortsansässige bzw. ortsnahe Immobiliengutachter in Ihrer Nähe


Immobilienbewertung für private Zwecke

Falls Sie kein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten benötigen, z.B. beim Kauf- oder Verkauf einer Immobilie, familieninternen Angelegenheiten wie z.B. Nachlassregelungen, oder für die Vermögensübersicht, ist das Kurzgutachten eine hervorragende Lösung.

Das Kurzgutachten ist ein schriftliches Immobiliengutachten, welches im Unterschied zu einem Verkehrswertgutachten nicht so ausführlich, aber dafür schneller und auch günstiger zu erstellen ist. Solange Sie die Immobilienbewertung nicht für ein Gericht oder das Finanzamt benötigen, reicht es vollkommen aus, ein Kurzgutachten in Auftrag zu geben.

Bei Bauexperts erhalten Sie durch unabhängige und zertifizierte Bausachverständige ein aussagekräftiges Kurzgutachten:

  • Gemeinsame Objektbesichtigung
  • Beurteilung der Bausubstanz
  • Ausführliche Vor-Ort-Beratung
  • Günstiger Pauschalpreis
  • Schnelle Immobilienbewertung
  • Bestens geeignet für private Zwecke (für Finanzamt oder Gerichte s. Verkehrswertgutachten)


Bausachverständiger Neuss - Immobilienkauf

Der Kauf einer Immobilie ist für die meisten die wichtigste Entscheidung im Leben, mit einer nicht unerheblichen finanziellen Tragweite. Insbesondere bei älteren Immobilien ist Vorsicht geboten, denn es gilt der Grundsatz „gekauft wie gesehen“. Deswegen ist es umso wichtiger, sich vor dem Immobilienkauf umfassend zu informieren und vorzubereiten.

Doch wie können Sie beim Immobilienkauf sicherstellen, dass Sie nicht die berühmte Katze im Sack kaufen? Abhilfe kann die Expertise eines Gutachters bzw. Bausachverständigen schaffen. Ein Bausachverständiger kann Ihnen helfen, notwendige Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten zu schätzen, Mängel aufzudecken und Ihnen sagen, ob der Preis für die Immobilie anhand des Zustands und der Lage gerechtfertigt ist.

Im Detail kann Ihnen ein Bausachverständiger unter folgenden Aspekten eine fachkundige Einschätzung der Immobilie geben:

  • Bausubstanz: Der Bausachverständige nimmt die Bausubstanz genau unter die Lupe. Sind Setzungsrisse vorhanden? Feuchtigkeit in den Wänden? Schimmel im Keller? Vielleicht sogar Schädlingsbefall im Dachstuhl? Die Sanierungskosten insbesondere von Substanzschäden sind meist nicht unerheblich.
  • Feuchtigkeit und Schimmel: Durch Baumängel, Wasserschäden oder fehlerhaftes Lüften kann Schimmel entstehen. Ein Bausachverständiger prüft, wie stark ein vorhandener Schimmelbefall ist und mit welchen Kosten Sie für die Beseitigung rechnen müssen. Mit professionellen Messinstrumenten kann der Gutachter zudem die Feuchtigkeit in Wänden messen und eine mögliche Schimmelgefahr abschätzen.
  • Elektroinstallationen: Elektrogeräte wie z.B. Elektroheizungen oder Durchlauferhitzer sollten nach 20 Jahren erneuert werden. Elektroleitungen sollten spätestens nach 40 Jahren erneuert werden, da brüchige Kunststoffmantel die Gefahr von Kurzschlüssen oder Kabelbränden erhöhen können.
  • Wasserleitungen: Die Haltbarkeit von Wasserleitungen aus Stahl oder Kupfer beträgt ca. 30 Jahre, bei Leitungen aus Kunststoff rund 50 Jahre. Der Gutachter kann aber am besten einschätzen, ob auch bei jüngeren Leitungen sanierungsbedarf besteht oder nicht. Bleirohre sollten Sie allerdings definitiv austauschen lassen.
  • Heizungsanlage: Nach Energieeinsparverordnung (ENEV) müssen Heizkessel, die vor 1984 eingebaut wurden, ausgetauscht werden. Heizungen, die nach 1985 eingebaut wurden, müssen nach 30 Jahren ausgetauscht werden (Ausnahme: Brennwert- und Niedertemperaturkessel). Unabhängig von Verordnungen können Heizungsanlagen aber natürlich auch viel früher sanierungsbedürftig sein. Ein Bausachverständiger wird Ihnen hierbei beratend zur Seite stehen.

Darüber hinaus gibt es viele weitere kritische Punkte, die ein Bausachverständiger vor dem Immobilienkauf für Sie überprüfen kann, z.B. nicht genehmigte Anbauten, hochschädliche Baumaterialien (z.B. Asbest) oder giftige Chemikalien. Auch für Ihre Überlegungen zum An- bzw. Umbau der Immobilie wird der Bausachverständige eine fundierte Einschätzung geben.

Bei Bauexperts erhalten Sie eine aussagekräftige Hauskaufberatung, auf Wunsch auch in Kombination mit einem Kurzgutachten:

  • Gemeinsame Ortsbegehung der Immobilie mit Gutachter
  • Ausführliche Vor-Ort-Beratung
  • Beurteilung der Bausubstanz
  • Kurzfristiger Ortstermin
  • Günstiger Pauschalpreis
  • Auf Wunsch auch mit Protokoll oder im Rahmen eines Kurzgutachtens (s. oben)


Bausachverständiger Neuss für Baubegleitung / Bauabnahme

Die Praxis zeigt, dass eine Baubegleitung beim Bau einer Immobilie selbst bei kleinen Bauvorhaben von Vorteil ist. Je eher ein Fehler erkannt wird, desto geringer sind meist die Beseitigungskosten.

Bei der Baubegleitung steht Ihnen der Baugutachter während der gesamten Bauzeit zur Seite. Insbesondere zu den folgenden vier wichtigen Bauphasen ist es dringend angeraten, einen Bausachverständigen für die Baubegleitung zu beauftragen:

1. Bodenplatte, Keller
2. Rohbaufertigstellung
3. Ausbau und Rohinstallation
4. Fertigstellung / Abnahme

Die Arbeit des Baubegleiters beginnt im Idealfall bereits mit der Kontrolle der Planung und Baubeschreibung.

Die Bauabnahme bzw. Bauendabnahme ist ein wichtiger Zeitpunkt beim Bauen. Abnahme bedeutet, dass Sie die Bauleistungen als korrekt akzeptieren. Eine Abnahme hat daher weitreichende rechtliche Wirkungen. Laut einer repräsentativen Statistik sind 37% der Mängel oder Schäden bereits bei der Abnahme bzw. innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung erkennbar.

Bei Bauexperts stehen Ihnen Bausachverständige vom ersten Spatentisch bis zur Bauabnahme gerne zur Seite:

  • Baubegleitung mit zertifizierten Baugutachtern
  • Günstiger Pauschalpreis
  • Frühzeitige Erkennung von Baumängel
  • Hohe Ausführungsqualität


Bausachverständige
bei Mängel und Schäden

Ein Baumängel liegt immer dann vor, wenn die Ist-Beschaffenheit von der vereinbarten Soll-Beschaffenheit abweicht. So einfach wie es klingt ist es in der Praxis jedoch nicht. Nicht jede Abweichung ist ein Baumangel und nicht jeder Mangel berechtigt zur Baumängelbeseitigung. Was wurde vereinbart? Wie hätten die Arbeiten des Handwerkers üblicherweise auszusehen? Auf solche Fragen liefert Gutachter für Immobilien Antworten.

Eine Vielzahl von auftretenden Schäden an Immobilien basieren unter Umständen auf eine Vielzahl von Einzelursachen. Nicht immer lassen sich die Ursachen von Bauschäden einfach feststellen und einem einzelnen Gewerk zuordnen. Zur Vermeidung von Folgeschäden ist in Schadensfällen schnelles und sachkundiges Handeln durch einen Bausachverständigen gefragt.

Bauexperts bietet für Fälle von Baumängel oder Bauschäden an Immobilen zuverlässig schnelle Hilfe durch erfahrene und zertifizierte Bausachverständige:

  • Gemeinsame Ortsbegehung mit Sachverständigen für Immobilien in Neuss
  • Ausführliche Vor-Ort-Beratung
  • Beurteilung der Bausubstanz
  • Kurzfristiger Ortstermin
  • Günstiger Pauschalpreis


Unterschied zwischen einem Bausachverständiger und einem Baugutachter

Dem Bausachverständigen wird eine explizite Sachkunde, ein überdurchschnittliches Wissen im Bauwesen zugesprochen. Die Begriffe Bausachverständiger und Baugutachter meinen dasselbe und werden häufig synonym genutzt. Gerichte und Ämter verwenden den Begriff Bausachverständiger aufgrund der selbigen Bezeichnung in Gesetzestexten. Auch in sozialen Netzwerken und Medien taucht die Bezeichnung Baugutachter häufiger auf.

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter für die Region Neuss und Umgebung, die Ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.


Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. Herr Murat Vural, Dipl.-Ing. (Architekt) Herr Martin Kleinheyer, Herr Axel Balster, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Neuss, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Neuss kommen bzw. sich nicht in Neuss auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Neuss - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Neuss ist mit über 152.000 Einwohnern die größte Kreisstadt Deutschlands und zugleich größte Stadt des Rhein-Kreises Neuss. In der Landesplanung ist Neuss als Mittelzentrum eingestuft. Neuss zählt zu den ältesten Städten Deutschlands.

Neuss liegt gegenüber von Düsseldorf und verfügt über direkte Anbindungen an die weiteren regionalen Ballungszentren. Die Wirtschaft in Neuss profitiert durch die exponierte Lage. 

Stadtbezirke gibt es in Neuss nicht. Das Stadtgebiet von Neuss ist in statistische Bezirke eingeteilt. 

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Markt
41460 Neuss

Bauamt:
Michaelstraße
41460 Neuss

Grundbuchamt:
Amtsgericht
Breite Str.
41460 Neuss

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