Ihr Bausachverständiger für Neuss und Umgebung

Martin Kleinheyer
Bausachverständiger und Baugutachter
Matthiasstraße 941468 Neuss
Tel: 02131 773 50 70
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Qualifikation
- Dipl.-Ing. Architekt
- DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Bauschadenbewertung im Hochbau
- Operator für Bauthermografie mit TÜV Rheinland geprüfter Sachkunde
- Sachkundiger für Schimmelsanierung mit TÜV SÜD geprüfter Qualifikation


Axel Balster
Bausachverständiger und Baugutachter
Gartenstraße 2641460 Neuss
Tel: 02131 773 50 70
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Qualifikation
- Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft
- Bausachverständiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation (PersCert TÜV Rheinland)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Neuss stehen Ihnen:
- Dipl.-Ing. (Architekt) Herr Martin Kleinheyer
- Herr Axel Balster
Bausachverständiger mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Bausachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.
Bezeichnung als Bausachverständiger
Die Bezeichnung Bausachverständiger ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Bausachverständiger bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Bausachverständiger bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.
Beispiele aus der Rechtsprechung:
- Auch ein freier Bausachverständiger muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Bausachverständiger kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
- Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Bausachverständiger für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
- Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Bausachverständiger durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Bausachverständiger ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
- Die Führung der Bezeichnung anerkannter Bausachverständiger erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
- Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Bausachverständiger ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. (Architekt) Herr Martin Kleinheyer, Herr Axel Balster, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Neuss, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Neuss kommen bzw. sich nicht in Neuss auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Neuss - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Neuss ist mit über 152.000 Einwohnern die größte Kreisstadt Deutschlands und zugleich größte Stadt des Rhein-Kreises Neuss. In der Landesplanung ist Neuss als Mittelzentrum eingestuft. Neuss zählt zu den ältesten Städten Deutschlands.
Neuss liegt gegenüber von Düsseldorf und verfügt über direkte Anbindungen an die weiteren regionalen Ballungszentren. Die Wirtschaft in Neuss profitiert durch die exponierte Lage.
Stadtbezirke gibt es in Neuss nicht. Das Stadtgebiet von Neuss ist in statistische Bezirke eingeteilt.
Wichtige Anlaufstellen
Rathaus:
Markt
41460 Neuss
Bauamt:
Michaelstraße
41460 Neuss
Grundbuchamt:
Amtsgericht
Breite Str.
41460 Neuss