Sachverständiger Neuss

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. Murat Vural Neuss
Dipl.-Ing.

Murat Vural

Bausachverständiger und Baugutachter

Büchel 12-14
41460 Neuss
Tel: 02131 773 50 70
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Qualifikation

  • Diplom Ingenieur Bauingenieurwesen
  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger Immobilienbewertung D1 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser)
  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger Immobilienbewertung D1 Plus (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser)
  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D2 (Wohn- u. einfache gewerbliche Objekte)
  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. (Architekt) Martin Kleinheyer Neuss
Dipl.-Ing. (Architekt)

Martin Kleinheyer

Bausachverständiger und Baugutachter

Matthiasstraße 9
41468 Neuss
Tel: 02131 773 50 70
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Qualifikation

  • Dipl.-Ing. Architekt
  • DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Bauschadenbewertung im Hochbau
  • Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland
  • Sachkundiger für Schimmelsanierung mit TÜV SÜD geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Abdichtung und Feuchtesanierung erdberührter Bauteile mit TÜV SÜD geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger Planer für Betoninstandsetzung
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Axel Balster Neuss

Axel Balster

Bausachverständiger und Baugutachter

Tel: 02131 773 50 70
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Qualifikation

  • Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft
  • Gutachter für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
TÜV Rheinland zertifizierter Bausachverständiger und Baugutachter

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Neuss stehen Ihnen:

  • Dipl.-Ing. Herr Murat Vural
  • Dipl.-Ing. (Architekt) Herr Martin Kleinheyer
  • Herr Axel Balster
als Sachverständige zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. Herr Murat Vural, Dipl.-Ing. (Architekt) Herr Martin Kleinheyer, Herr Axel Balster, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Neuss, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Neuss kommen bzw. sich nicht in Neuss auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Neuss - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Neuss ist mit über 152.000 Einwohnern die größte Kreisstadt Deutschlands und zugleich größte Stadt des Rhein-Kreises Neuss. In der Landesplanung ist Neuss als Mittelzentrum eingestuft. Neuss zählt zu den ältesten Städten Deutschlands.

Neuss liegt gegenüber von Düsseldorf und verfügt über direkte Anbindungen an die weiteren regionalen Ballungszentren. Die Wirtschaft in Neuss profitiert durch die exponierte Lage. 

Stadtbezirke gibt es in Neuss nicht. Das Stadtgebiet von Neuss ist in statistische Bezirke eingeteilt. 

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Markt
41460 Neuss

Bauamt:
Michaelstraße
41460 Neuss

Grundbuchamt:
Amtsgericht
Breite Str.
41460 Neuss

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